Zulässiger Zweck
BrandGuard darf für rechtmäßige Markenüberwachung, Dokumentation, Compliance, Recherche und Fallbearbeitung eingesetzt werden.
Rules for lawful, proportionate and technically responsible use.
Version 2026-07-16BrandGuard darf für rechtmäßige Markenüberwachung, Dokumentation, Compliance, Recherche und Fallbearbeitung eingesetzt werden.
Untersagt sind das Umgehen von Login- oder Zugangsschutz, Ausnutzen von Sicherheitslücken, Schadsoftware, Überlastungsangriffe, massenhafte personenbezogene Überwachung, rechtswidrige Datenbeschaffung und jede Nutzung zur Schädigung Dritter.
Scans dürfen grundsätzlich nur öffentliche Ziele oder Systeme betreffen, für die der Nutzer eine ausreichende Befugnis besitzt. Gesetzliche, vertragliche und technische Grenzen sind zu beachten.
Rate Limits, Scanlimits, angemessene Abrufgeschwindigkeit und konfigurierte robots.txt-Regeln sind einzuhalten. Sperren oder Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden.
Gesicherte Inhalte dürfen nur rechtmäßig verwendet, weitergegeben und bewertet werden. Technische Ergebnisse dürfen nicht irreführend als rechtskräftige Feststellung dargestellt werden.
Bei Verdacht auf Missbrauch kann BrandGuard Scans stoppen, Zugänge vorübergehend sperren, Nachweise anfordern oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.