1. Gegenstand und Dauer
Diese Vereinbarung konkretisiert die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BrandGuard im Auftrag des Kunden nach Art. 28 DSGVO. Sie gilt für die Dauer des Hauptvertrags und, soweit erforderlich, bis zur vollständigen Löschung oder Rückgabe der Auftragsdaten.
2. Art, Zweck und Umfang
Gegenstand sind Hosting, Speicherung, Recherche, Crawling, Beweissicherung, Monitoring, Benutzer- und Fallverwaltung sowie Support nach dokumentierter Konfiguration. BrandGuard verarbeitet nur im Rahmen des Hauptvertrags und dokumentierter Weisungen.
3. Datenarten und betroffene Personen
Möglich sind Konto- und Kontaktdaten, Rollen, Protokolle, öffentlich zugängliche Webseiteninhalte, Namen, geschäftliche Kontaktdaten, Bild- und Dokumentinhalte sowie vom Kunden eingestellte Fallinformationen. Betroffen sein können Nutzer, Beschäftigte, Ansprechpartner, Anbieter, Händler, Rechteinhaber und sonstige Personen in öffentlichen Quellen.
4. Weisungen und Verantwortung
Der Kunde bleibt Verantwortlicher und stellt Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und erforderliche Weisungen sicher. Offensichtlich rechtswidrige Weisungen werden angezeigt; BrandGuard darf ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Vorgesehen sind Zugangskontrolle, Rollen- und Mandantentrennung, Passwort-Hashing, optionale Zwei-Faktor-Authentisierung, HTTPS, Sitzungs- und Missbrauchsschutz, Audit-Logs, Backups, Hash-Manifeste, Wiederherstellungstests und Prozesse für Sicherheitsvorfälle. Die Maßnahmen werden risikoorientiert weiterentwickelt.
6. Vertraulichkeit
Personen mit Zugriff auf Auftragsdaten werden auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten nur die für ihre Aufgabe erforderlichen Berechtigungen.
7. Unterauftragsverarbeiter
Die jeweils veröffentlichte Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Über wesentliche Änderungen wird vorab informiert. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; die Parteien suchen eine angemessene Lösung.
8. Unterstützung des Kunden
BrandGuard unterstützt im angemessenen Umfang bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen, Sicherheitsanfragen und Nachweisen. Soweit der Aufwand nicht bereits vom Tarif umfasst ist, kann er nach vorheriger Abstimmung vergütet werden.
9. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Bekannt gewordene Verletzungen mit Bezug zu Auftragsdaten werden dem Kunden unverzüglich mit den verfügbaren Informationen gemeldet. BrandGuard unterstützt bei Eingrenzung, Behebung und Dokumentation.
10. Rückgabe, Löschung und Legal Hold
Nach Vertragsende werden Auftragsdaten nach Wahl und technischer Möglichkeit exportiert oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht oder ein dokumentierter Legal Hold entgegensteht. Backupkopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben.
11. Nachweise und Kontrollen
BrandGuard stellt geeignete Informationen zu Maßnahmen, Unterauftragsverarbeitern und Prüfungen bereit. Kontrollen erfolgen unter Wahrung von Sicherheit, Vertraulichkeit und Verhältnismäßigkeit; vorrangig werden Dokumente und vorhandene Nachweise genutzt.
12. Drittlandübermittlungen und Rangfolge
Drittlandübermittlungen erfolgen nur bei geeigneter Rechtsgrundlage und dokumentierter Aktivierung entsprechender Dienste. Bei Widersprüchen gehen diese Vereinbarung und zwingendes Datenschutzrecht den allgemeinen Bedingungen vor.